Explosionsschutzkonzepte
Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten für die Gasfassungs- und Gasverwertungsanlage ist eine gesetzlich verankerte Pflicht des Betreibers. Im Schadensfall trägt, unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage und nicht eindeutig geklärten Verhältnissen, immer der Betreiber die Verantwortung. Somit ist die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes eine notwendige „Sicherheit“ für Sie, Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen zu sein, auch wenn Sie nicht direkt für den Betrieb der Anlage zuständig sind. Die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes ist dabei eine Aufgabe, die neben den Bereichen der Entgasung auch die angrenzenden Bereiche des Deponiebetriebes mit umfasst. Ein umfangreiches Basiswissen sowie die Kenntnis der Gesetzeslage ist somit zwingend erforderlich. Die Bewertung und Einstufung der Bestandteile der Gesamtanlage hinsichtlich des Explosionsschutzes sowie die Gefährdungsabschätzung erfolgt in Anlehnung an die europäischen Richtlinien 94/9/EG (ATEX 95) sowie 99/92/EG (ATEX 137). Im Vorfeld der Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes ist eine sachgerechte Gefährdungsabschätzung bzw. Gefahrenanalysen erforderlich. Dies betrifft alle Anlagen, in denen eine potentielle Explosionsgefahr vorhanden, bzw. nicht auszuschließen ist.
Entsprechende Gefährdungsabschätzungen wurden in der zurückliegenden Zeit unter anderem für Abfallstofflager, Ersatzbrennstoff-Aufbereitungsanlagen und Altdeponiestandorte erarbeitet. Die Gefahrenanalyse erfordert ein solides Basiswissen über alle Komponenten und Anlagenteile sowie den gesamten Prozessablauf.