BQS 10-1

Der Bundeseinheitliche Qualitätsstandard BQS 10-1 setzt unter Berücksichtigung des Klimaschutzes neue Maßstäbe für die ordnungsgemäße Deponieentgasung und den bestimmungsmäßigen Betrieb von Deponieentgasungsanlagen. Es werden dabei neben den Bundes- und Länderregelungen insbesondere nachfolgende Empfehlungen VDI 3899, VDI 3790, VDI 3860, GDA E 2-18, SKZ/TÜV-LGA, VDI 3477 in Bezug genommen, wodurch auch die Kenntnis dieser Empfehlungen vorausgesetzt wird.

Der BQS 10-1 ist erst ab dem Jahr 2026 verbindlich einzuhalten, aber Betreiber sollten sich zur Bindung entsprechender Ressourcen bereits jetzt auf die kommende Aufgaben auseinandersetzen.

Neben den bisherigen Standarddokumentationen und Nachweisen der Deponiebetreiber werden zukünftig spezielle Nachweise, wie z.B. ein Qualitätsmanagementplan, eine angepasste Deponiegasprognosen mit Verifizierung der vorhandenen Messdaten oder ein angepasstes sicherheitstechnisches Konzepte für die Deponie gefordert. Ein Auszug aus den erweiterten gastechnischen Betreiberaufgaben für die sachgerechte Umsetzung des BQS 10-1 ist zur Orientierung nachfolgend kurz zusammengefasst:

  • Die Erstellung eines Qualitätsmanagementplanes (QMP) „Deponiegas“ wird verbindlich gefordert. Dazu gehört eine umfassende technische Bestandsdokumentation mit Maßnamenvorschlägen zur Erhöhung des Gasfassungsgrades
  • Die Funktionstüchtigkeit der Gaskollektoren ist regelmäßig zu prüfen und es ist über Ertüchtigungsmaßnahmen zu entscheiden. Zusätzliche Messungen direkt an den Gaskollektoren sind bei Auffälligkeiten vorzunehmen
  • Es sind auch weiterhin die Gasdichtheit der Deponieoberfläche und der Randabschlüsse durch FID oder PID-Wirksamkeitskontrollen nachzuweisen. Ein größerer Schwerpunkt wird aber insbesondere auf Messungen im Bereich der Durchdringungsbauwerke gelegt.
  • Es ist eine umfangreiche Dokumentation der Messergebnisse ist vorzunehmen, bei dem neben den bekannten Parametern auch die Methanmasse ermittelt werden muss. Dies soll möglichst bis zu den Einzelkollektoren aufgeschlüsselt werden.
  • Einheitliche Ermittlung des Deponiegaspotentials nach dem „IPCC Waste Model“ (FOD-Methode) unter Berücksichtigung der festgelegten Abbaufaktoren als Standardmodell oder wahlweise durch das Tabasaran-Rettenberger-Modell mit angepassten Faktoren
  • Evaluierung der Ergebnisse und Vergleich der real erzielten Ergebnisse mit den Prognosewerten sowie Ausweisung des Gasfassungsgrades
  • Gegebenenfalls - Durchführung eines Belastungstests bzw. Absaugversuchs bei nicht plausibler Übereinstimmung der Mess- mit den Prognosewerten
  • Gesamtbewertung mit Soll-Ist-Abgleich und Definition des Handlungsbedarfs zur Steigerung des Erfassungsgrades und Dokumentation der Ergebnisse der Bestandsanalyse im QMP „Deponiegas“
  • Das Explosionsschutzkonzept ergibt zusammen mit dem Instandhaltungs- bzw. Prüfplan das sicherheitstechnische Konzept und ist Bestandteil des QMP “Deponiegas“. Das EX-Schutzdokument ist mindestens alle 4 Jahre zu überprüfen; das sicherheitstechnische Konzept ist alle 3 -Jahre.
  • Stillstandzeiten der Gasbehandlungsanlage sind zu minimieren und vorübergehender diskontinuierlicher Betrieb ist zu begründen. Ein diskontinuierlicher Anlagenbetrieb gilt nicht mehr als zulässiger Regelbetrieb
  • Die Sach- und Fachkunde des eingesetzten Personals ist zu stärken
  • Alle 4 Jahre behördliche Entscheidung nach § 22 Absatz 2 DepV, ob zur Einhaltung des Standes der Technik weitere Bedingungen oder Auflagen angeordnet werden müssen
  • Der BQS „Deponiegas“ muss insbesondere folgendes enthalten
    • Dokumentation der Bestandsanalyse,
    • Betriebshandbuch für Deponiegas (Normalbetrieb, Instandhaltung/Wartung und Betriebsstörung),
    • Explosionsschutzdokument,
    • Technische und organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen,
    • Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten bei der Überwachung,
    • Dokumentation der Prüfungen gemäß Prüfplan und
    • Abgleich mit Zielwerten und Zustandsbewertung im Rahmen zyklischer Überprüfungen.
  • Die zyklische Überprüfung der Deponieentgasung sollte auf der Grundlage eines festgelegten Schemas erfolgen
  • Bezüglich der Deponiegaserfassung, des Betriebes und der technischen Ausrüstung werden nachfolgende Aussagen getroffen:
    • Eine Ergänzung der Gasfassung durch vertikale Gasbrunnen mittels horizontale Gasfassungssysteme wird empfohlen
    • Die bestehende Anlagentechnik darf eine kontinuierliche Erfassung nicht einschränken. Die Belange der Emissionsminderung sind vorrangig. Die Anlagentechnik ist an die Entwicklung der Gasmenge und -zusammensetzung anzupassen
    • Der Einsatz von Fernwirksystemen zur kontinuierlichen Regelung und Kontrolle gastechnischer Anlagen wird unterstützt
    • Die Verwendung eines externen Deponiegasspeichers kann die kontinuierliche Entgasung des Deponiekörpers unterstützen, zu einem flexibleren Einsatz der Verwertungstechnologien sowie zur Verlängerung der Gasverwertung führen

Diese Zusammenfassung stellt nur einen Auszug aus den neuen Anforderungen dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.